Datenschutz
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Santemo TCM Neuhausen gibt keine Daten an Dritte weiter. Zuweisende Ärzte, Medikamenten-Lieferanten und Versicherungen, welche Kostengutsprache leisten, dürfen jedoch über die Behandlungen informiert werden. Für Inkasso-Massnahmen darf Santemo TCM Neuhausen die dazu notwendigen Daten nutzen und an Dritte übergeben.
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Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung von Santemo TCM Neuhausen, bzw. des Therapeuten, wegbedungen, bzw. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
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Bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen im Warte- und Therapieraum wird keine Haftung übernommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Behandlung und Informationspflichten
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Santemo TCM Neuhausen verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen, kundenindividuelle, adäquate TCM-Behandlungen, TCM-Methoden und TCM-Behandlungskonzepte zu wählen und anzuwenden. Der Therapeut führt die Behandlung mit bestmöglicher und fachgerechter Sorgfalt durch, haftete aber nicht für den gewünschten Behandlungserfolg.
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Der Kunde klärt den Therapeuten unaufgefordert, umfassend und wahrheitsgetreu über seine gesundheitlichen Probleme auf. Dem Kunden ist bewusst, dass dies für die fachgerechte Behandlung durch Santemo TCM Neuhausen unbedingt notwendig ist.
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Beim ersten Besuch ist die obligatorische Versichertenkarte der Krankenkasse vorzuweisen. DieSantemo TCM Neuhausen- Praxis kann die benötigten Daten in ihrem System erfassen und speichern.
Kostentragung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und versäumte Termine
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Massgebend für die Abrechnung sind die in den Räumen von Santemo TCM Neuhausen aufgelegten Preislisten. Auf Wunsch wird eine Preisliste abgegeben.
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Behandlungen und Methoden keine Pflichtleistungen aus der Grundversicherung der Krankenkassen oder der Unfallversicherungen sind. Deshalb sind sämtliche Kosten in erster Linie vom Kunden selber zu tragen. Besteht jedoch eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, übernimmt diese möglicherweise ganz oder teilweise die Kosten. Der Kunde hat selber und aus eigener Initiative eine Kostengutsprache einzuholen, bzw. abzuklären, ob und in welchem Umfang die Behandlungen übernommen werden.
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In der Regel erbringt Santemo TCM Neuhausen die Behandlungen auf Direktbezahlung in der Praxis (Twint, bar oder EC-Karte). Nach Rücksprache kann auch eine Rechnung gestellt werden. Santemo TCM Neuhausen kann aber stattdessen jederzeit Vorauszahlung in bar verlangen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden.
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Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Ausstellungsdatum an Santemo TCM Neuhausen zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Rückvergütung der Versicherung des Kunden schon erfolgt ist oder nicht. Einwände des Kunden zu den verrechneten Leistungen sind in diesen 30 Tagen an die behandelnde Praxis zu richten. Danach gelten sowohl die Leistungen als auch die Rechnung als akzeptiert. Wird nach einer 1. Mahnung die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen, wird eine 2. Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen zugestellt.
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Bei Zahlungsverzug einer Rechnung kann Santemo TCM Neuhausen, die weitere Behandlung einstellen, und es werden alle offenen Forderungen ohne weitere Zahlungsfrist sofort fällig. Santemo TCM Neuhausen kann die Forderung an ein von ihr gewähltes Inkassobüro übergeben. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Santemo TCM Neuhausen durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Santemo TCM Neuhausen einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung. Bei einem Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich die Gebühren für deren Inkassoaufwand.
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Terminabsagen werden ohne weitere Folgen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entgegen genommen. Für kurzfristigere Absagen oder versäumte Termine kann ein Pauschalbetrag von CHF 60.00 verrechnet werden. Muss der Therapeut einen Termin absagen, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Entschädigung.